Montag, 01.06.2026 17:03 Uhr

Unverständnis der Polizeigewerkschaft zum Bundestag

Verantwortlicher Autor: Oliver Klas Berlin, 11.03.2025, 08:52 Uhr
Presse-Ressort von: Oliver Klas Bericht 6859x gelesen
Symbolbild Polizei
Symbolbild Polizei  Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de

Berlin [ENA] Der Deutsche Bundestag hat das umstrittene "Zustrombegrenzungsgesetz" der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, was zu heftigen Reaktionen führt. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) äußert sich enttäuscht über die Entscheidung und sieht darin einen Rückschlag für die innere Sicherheit.

Mit 349 zu 338 Stimmen scheiterte der Gesetzentwurf im Bundestag. Das Gesetz hätte drei wesentliche Änderungen für die innere Sicherheit vorgesehen: die Wiederaufnahme der Migrationsbegrenzung als Ziel im Aufenthaltsgesetz, die Einstellung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige und weiterhin auch erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.

Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG, kritisiert die Ablehnung scharf. Er betont, dass das Gesetz der Bundespolizei ermöglicht hätte, effizienter gegen illegale Migration vorzugehen. Besonders das Abstimmungsverhalten der SPD verwundert die Gewerkschaft, da die Partei in der vorherigen Legislaturperiode einem ähnlichen Gesetz zugestimmt hatte.

Die DPolG unterstützt hingegen den kürzlich beschlossenen Fünf-Punkte-Plan, der dauerhafte Grenzkontrollen zu allen deutschen Nachbarstaaten vorsieht. Dieser Plan soll die Befugnisse der Bundespolizei erweitern und die Rückweisung von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung ermöglichen. Trotz der Ablehnung des Gesetzes bleibt die Debatte um Migrationspolitik und innere Sicherheit in Deutschland weiterhin intensiv. Die Polizeigewerkschaft fordert nun zusätzliches Personal und Ressourcen, um die Herausforderungen in diesem Bereich bewältigen zu können.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.