Anklage gegen russische IS Unterstützer
Karlsruhe [ENA] Die Bundesanwaltschaft hat am 17. März 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen vier russische Staatsangehörige erhoben. Diese werden verdächtigt, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben, die sich auf die Unterstützung der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) spezialisiert hat. Die Anklage wirft ihnen mehrere schwerwiegende Vorwürfe vor.
Die Angeschuldigten, Vakhid A., Abdulraschit D., Zelimkhan D. und Surkho Z., sollen sich ab 2022 mit weiteren Personen zu einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Diese Vereinigung hatte das Ziel, Gelder für den IS zu sammeln, um dessen Aktivitäten auch nach seiner militärischen Niederlage aufrechtzuerhalten. Die Spenden wurden hauptsächlich über soziale Medien eingeworben und teilweise über Mittelsmänner an IS-Mitglieder im Ausland weitergeleitet. Besonders weibliche IS-Mitglieder in kurdischen Haftlagern und Kämpfer profitierten von diesen Spendengeldern.
Unter der Mitwirkung der Angeschuldigten erhielt der IS Spendengelder in Höhe von über 174.000 Euro. Surkho Z. hatte bereits vor seinem Beitritt zur Vereinigung mehr als 65.000 Euro an den IS transferiert. Die Festnahmen der Verdächtigen erfolgten in zwei Schritten: Vakhid A., Abdulraschid D. und Surkho Z. wurden am 25. Juli 2024 inhaftiert, während Zelimkhan D. am 28. Januar 2025 festgenommen wurde. Alle befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Die Anklage gegen die vier russischen Staatsangehörigen unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der deutschen Justiz, terroristische Netzwerke zu bekämpfen. Die Sammlung von Spendengeldern für den IS zeigt, dass terroristische Organisationen weiterhin versuchen, ihre Aktivitäten in Europa aufrechtzuerhalten. Diese Entwicklungen sind von erheblicher Bedeutung für die Sicherheitslage in Deutschland und Europa und verdeutlichen die Notwendigkeit einer fortgesetzten Überwachung und Bekämpfung solcher Netzwerke.




















































