Dienstag, 19.03.2024 10:07 Uhr

NRW Schulbetrieb nach den Sommerferien

Verantwortlicher Autor: Oliver Klas Düsseldorf, 21.07.2020, 20:29 Uhr
Presse-Ressort von: Oliver Klas Bericht 7200x gelesen

Düsseldorf [ENA] Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen sind zur Hälfte vorbei, und ein regulärer Schulbetrieb im neuen Schuljahr, wie er von der Landesregierung noch vor ein paar Wochen angepriesen wurde, scheint aufgrund der Corona-Krise nicht möglich sein. Viele der Hygienemaßnahmen werden auch im neuen Schuljahr auf den Schulen bestehen bleiben. Eine 14tägige Testung der Schüler und Schulmitarbeiter ist auch im Gespräch.

Den regulären Unterricht nach den Sommerferien, so wie ihn sich die Landesregierung gewünscht hätte, wird es aufgrund der noch bestehenden Ansteckungsgefahr durch Corona nicht geben. So ist schon klar, dass Lehrer, Schüler und anderer Mitarbeiter an den Schulen sich auch im kommenden Schuljahr weiter an die Corona-Schutzmaßnahmen halten müssen. Abstandsregel, Handdesinfektion, größere Menschenansammlungen und Mund-Nasenschutz bleiben weiterhin ein konzeptionelles Thema auf den Schulen.

Weiterhin soll es an den Schulen in NRW nach den Sommerferien auch systematische Corona-Tests geben. So sollen sich alle an den Schulen Beschäftigte Mitarbeiter und Schüler alle 14 Tage freiwillig auf das Coronavirus testen lassen können. Die Kosten hierfür sollen dann vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) betonte: „Neben dem Recht auf Bildung ist auch die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten ein hohes Gut, das wir schützen müssen!“

Sollte es aufgrund der Testungen im Schulbetrieb oder im regionalen Bereich zu einer ernst einzustufenden Infektionslage kommen, kann es erneut zu Schulschließungen in Nordrhein-Westfalen kommen. Je nach Infektionsgeschehen und regionaler Gegebenheit können diverse Schutzmaßnahmen sowie die Schulschließungen von den kommunalen Gesundheitsbehörden beschlossen werden, erklärte hierzu die NRW-Landesregierung.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.